Adelsheim: Bootsfahrverbot auf der Seckach
In Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gelten neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Vom 1. April bis zum 31. Juli ist es verboten, den Fluss mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren. Das Verbot gilt für den Abschnitt, der an der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht.
Die Stadtverwaltung hat diese Maßnahme zum Schutz der Natur beschlossen. Vor allem gefährdete einheimische Vogelarten sollen in dieser Zeit Ruhe haben und nicht gestört werden.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße bestraft werden können.
Fragen zu der Verordnung können an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 gerichtet werden. Erreichbar ist die Verwaltung unter der Telefonnummer 06291 6200-0 oder per E-Mail an [email protected].
Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung