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Adelsheim: Befahren der Seckach zeitweise verboten

Wer im Frühjahr mit dem Boot auf die Seckach will, muss vorsichtig sein. In einem bestimmten Bereich ist das Befahren nun für mehrere Monate untersagt.

In Adelsheim (Neckartal-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) gelten neue Regeln für die Nutzung der Seckach. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die den Gemeingebrauch am Gewässer einschränkt. Das bedeutet konkret: Vom 1. April bis zum 31. Juli ist es verboten, die Seckach mit Wasserfahrzeugen jeder Art zu befahren.

Das Verbot gilt für den Abschnitt, der an der Einmündung der Kirnau beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze von Sennfeld und Roigheim reicht. Grund für die Maßnahme ist der Naturschutz. Vor allem gefährdete einheimische Vogelarten sollen in dieser Zeit geschützt werden.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße bestraft werden können.

Bei Fragen können sich Betroffene an die Stadtverwaltung in der Marktstraße 7 wenden. Erreichbar ist das Rathaus unter der Telefonnummer 06291 6200-0 oder per E-Mail an [email protected].

Quelle: Adelsheim – zur Originalmeldung

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