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Abtsteinach fordert Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Die Gemeinde bittet Hausbesitzer und Pächter in Abtsteinach, ihre Pflanzen zu stutzen. Zu lange Äste behindern die Müllabfuhr und gefährden den Verkehr.

In Abtsteinach (Landkreis Bergstraße, Hessen) gibt es Probleme mit überhängenden Pflanzen. Die Gemeindeverwaltung fordert deshalb von allen Grundstückseigentümern und Pächtern, ihre Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig zu prüfen. Wenn das Grün in den öffentlichen Raum ragt, muss es zurückgeschnitten werden.

Besonders die Müllabfuhr des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) hat sich beschwert. Überhängende Äste machen die Arbeit der Müllwerker oft schwierig. Außerdem meldeten Anwohner, dass Gehwege und Straßen zu eng werden oder Straßenlampen komplett verdeckt sind.

Wer Eigentümer oder Pächter ist, muss laut Hessischem Straßengesetz dafür sorgen, dass Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Das ist wichtig für die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern. Dabei gibt es feste Maße: Über der Fahrbahn müssen mindestens 4,50 Meter Platz sein. Über den Gehwegen sind es mindestens 2,50 Meter. Zudem müssen die gesamte Breite von Wegen und Straßen sowie Straßenschilder, Hausnummern und Lampen frei bleiben.

Beim Schneiden gibt es jedoch eine wichtige Frist zu beachten. Vom 1. März bis zum 30. September ist das Roden von Hecken und Gebüschen verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz will so brütende Vögel und wilde Tiere schützen. In dieser Zeit sind nur vorsichtige Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Schnitt unbedingt nötig ist, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Gemeinde hofft, dass die Bewohner mithelfen, damit der Verkehr sicher bleibt und die Müllabfuhr reibungslos funktioniert.

Quelle: Abtsteinach – zur Originalmeldung

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