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Zweibrücken verbietet offene Feuer wegen extremer Brandgefahr

Copyright und Urheber siehe Zweibrücken

Wegen anhaltender Trockenheit gilt in Zweibrücken ein Verbot für offene Feuer und Grillen auf öffentlichen Flächen. Die Regelung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

In Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) ist die Brandgefahr derzeit extrem hoch. Das gilt sowohl für die Wälder als auch für Grasland. Die Stadt stützt sich dabei auf Daten des Deutschen Wetterdienstes und des EU-Satellitendienstes EFFIS.

Deshalb hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung sind viele Arten von Feuer verboten. Das betrifft offene Feuer im Wald, im Außenbereich und auf allen öffentlichen Flächen. Auch Lagerfeuer, Feuerschalen, Feuerkörbe und Fackeln dürfen nicht benutzt werden. Wer auf öffentlichen Flächen oder offiziellen Grillplätzen grillen wollte, muss nun darauf verzichten. Ebenso sind Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik untersagt.

Besonders wichtig ist die Vorsicht im Umgang mit glimmenden Gegenständen. Zigaretten, Streichhölzer, Asche oder Glutreste dürfen nicht einfach weggeworfen werden, da schon kleine Funken bei der aktuellen Trockenheit einen Brand auslösen können.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer auf dem eigenen Grundstück innerhalb der bebauten Ortslage grillt oder schwenkt, darf dies weiterhin tun. Die Stadt bittet aber darum, auf genügend Abstand zu brennbaren Sachen zu achten, das Feuer ständig zu beaufsichtigen und passende Löschmittel bereitzuhalten.

Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich zum 31. August 2026.

Quelle: Zweibrücken – zur Originalmeldung

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