Zwangsarbeit im Landkreis Altötting: Unternehmer zu Haftstrafe verurteilt
Ein 43-jähriger Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting (Bayern) muss für lange Zeit hinter Gitter. Das Landgericht Traunstein verurteilte ihn zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Er hatte rund 70 Arbeitskräfte aus Georgien und der Ukraine illegal nach Deutschland geholt und sie unter menschenunwürdigen Bedingungen schuften lassen.
Die Zöllner vom Hauptzollamt Rosenheim kamen dem Mann bei einer Routineprüfung auf einer Baustelle auf die Spur. Dort fielen ihnen Dinge auf, die nicht stimmten. Die Ermittlungen ergaben ein erschreckendes Bild: Die Arbeiter mussten bis zu 14 Stunden am Tag arbeiten, und das an sieben Tagen die Woche. Der Lohn war minimal und lag weit unter dem Mindestlohn. Zudem meldete der Chef die Leute nicht bei der Sozialversicherung an. Dadurch entstanden für die Sozialkassen Schäden von etwa 200.000 Euro.
Besonders schlimm waren die Wohnverhältnisse. Die Menschen lebten in vermüllten Unterkünften, in denen es schimmelte und Ungeziefer krabbelte. Teilweise mussten zwei Menschen auf einer einzigen Matratze schlafen. Trotz dieser Zustände zog der Unternehmer hohe Mieten vom ohnehin geringen Lohn ab. Während die Arbeiter litten, führte der Mann ein luxuriöses Leben mit teuren Autos und mehreren Immobilien.
Um die Behörden zu täuschen, baute der Mann ein komplexes System auf. Zwischen 2017 und 2024 führte er acht Firmen, unter anderem in Taufkirchen und im Landkreis Altötting. Er meldete sogar drei Scheinfirmen in Bulgarien an, um vorzutäuschen, dass die Arbeiter legal innerhalb der EU entsendet würden. In Wahrheit wurden die Menschen über eine Agentur in Georgien angeworben. Sein 36-jähriger Schwager half dabei, die Leute mit gefälschten EU-Pässen ins Land zu schleusen. Der Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Im Mai 2025 wurde der Haupttäter schließlich in seinem eigenen Haus festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft und der Zoll konnten Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro sichern, um die entstandenen Schäden zu begleichen. Die betroffenen Arbeiter konnten aus ihrer Notlage befreit werden und sind größtenteils zurück in ihre Heimat gereist.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Gerichtsentscheidung basierte unter anderem auf den Geständnissen der beiden Männer.