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Zell am Harmersbach: Geld für Bauprojekte und Betriebe

Die Stadt sucht Privatpersonen und Firmen, die im Jahr 2027 Gebäude sanieren oder neue Arbeitsplätze schaffen wollen. Es gibt staatliche Fördergelder aus dem Programm ELR.

Wer in Zell am Harmersbach (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) plant, ein Haus zu modernisieren oder ein Geschäft zu eröffnen, kann vom Land Geld bekommen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Programm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) für das Jahr 2027 ausgeschrieben.

Besonders im Fokus steht das Wohnen und die Innenentwicklung. Wer leerstehende Gebäude nutzt, Häuser aufstockt oder Wohnungen modernisiert, kann sich Fördermittel sichern. Das gilt für die Ortskerne sowie für Siedlungsflächen aus den 60er- und 70er-Jahren, sofern diese direkt an den Kern oder die 60er-Siedlungen grenzen. Auch Mietwohnungen können gefördert werden, sofern sie nicht in Neubauten liegen. Wer komplett neu bauen will, muss auf nachwachsende Rohstoffe wie Holz setzen, sonst gibt es kein Geld. Einfamilienhäuser als Neubau sind komplett ausgeschlossen.

Auch Betriebe profitieren. Gefördert werden Projekte, die Arbeitsplätze sichern oder schaffen. Zudem will das Land die Grundversorgung im Ort retten. Das bedeutet: Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten oder auch Arztpraxen und Apotheken können Unterstützung erhalten.

Ein Extra gibt es für den Klimaschutz: Wer bei der Tragkonstruktion überwiegend auf Holz oder andere nachwachsende Rohstoffe setzt, kann einen Förderzuschlag von 5 Prozent-Punkten bekommen.

Das Verfahren ist an strenge Regeln geknüpft. Die Projekte dürfen erst im Jahr 2027 beginnen. Wichtig ist, dass die Anträge ausschließlich über die Stadtverwaltung gestellt werden. Privatpersonen und Firmen können den Antrag nicht selbst abschicken.

Wer mitmachen will, muss schnell handeln. Die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 28. August 2026 bei der Stadtverwaltung vorliegen. Die Stadt bittet darum, sich frühzeitig zu melden, um zu prüfen, ob die Pläne überhaupt zu den Richtlinien passen.

Für Fragen stehen im Rechnungsamt Herr Kammerer und Herr Möbius unter der Telefonnummer 07835/6369-302 zur Verfügung. Die nötigen Formulare gibt es online unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr.

Quelle: Zell am Harmersbach – zur Originalmeldung

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