Zeilarn führt besonderes Vorkaufsrecht in vier Ortsteilen ein
In Zeilarn (Landkreis Rottal-Inn, Bayern) gibt es eine neue Regelung für den Grundstücksmarkt. Die Gemeinde hat eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht neu erlassen.
Diese Regelung gilt für den Bereich der Ortsteile Kellndorf, Babing, Zeilarn und Obertürken. Das bedeutet konkret: Wenn in diesen Gebieten Grundstücke verkauft werden, hat die Gemeinde unter bestimmten Bedingungen das Recht, selbst als Käuferin einzuspringen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Schritt ist das Baugesetzbuch, konkret der Paragraph 25. Mit diesem Instrument will die Gemeinde vermutlich die Planung und Entwicklung in den betroffenen Ortsteilen besser steuern können.
Die amtliche Bekanntmachung dazu erfolgte am 17. August 2026. Weitere Details zu den genauen Gebieten oder den Zielen der Satzung liegen bislang nicht vor.
Quelle: Zeilarn – zur Originalmeldung