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Wurmlingen: Abwassergebühren und Meldepflicht für versiegelte Flächen

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Wer in Wurmlingen sein Grundstück verändert hat, muss dies der Gemeinde melden. Sonst drohen bei der Abwassergebühr Bußgelder.

In Wurmlingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) gibt es eine gesplittete Abwassergebühr. Das bedeutet, dass die Bürger zwei verschiedene Beträge zahlen: einmal für das Schmutzwasser und einmal für das Niederschlagswasser. Während das Schmutzwasser einfach über den Wasserzähler am Jahresende abgerechnet wird, ist die Gebühr für das Regenwasser komplizierter.

Hier geht es darum, wie viel Fläche auf einem Grundstück versiegelt ist. Das sind zum Beispiel gepflasterte Höfe oder Dächer, von denen das Wasser direkt in die öffentliche Kanalisation fließt. Die Gemeinde hat diese Flächen zuletzt im Jahr 2011 erfasst. Seitdem hat sich bei vielen Grundstücken sicher etwas verändert.

Das passiert oft bei Baumaßnahmen: Wenn ein Gebäude angebaut oder abgerissen wurde, wenn aus Kies plötzlich Pflaster wurde oder wenn eine Zisterne eingebaut wurde, ändert sich die versiegelte Fläche. Auch Grundstückskäufe oder neue Versickerungsanlagen spielen eine Rolle. Solche Änderungen können die Gebühr entweder senken oder erhöhen.

Die Gemeinde erinnert nun daran, dass es eine Pflicht gibt: Wer seine versiegelten Flächen ändert, muss dies innerhalb eines Monats der Verwaltung melden. Wer das vorsätzlich oder leichtfertig vergisst oder zu spät meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen.

Die nötigen Formulare für die Änderungsanzeige gibt es zum Download auf der Homepage der Gemeinde unter www.wurmlingen.de im Bereich Verwaltung/Formularcenter. Bei Fragen hilft Herr Kohli unter der Telefonnummer 07461/9276-20 oder per E-Mail an [email protected] weiter.

Quelle: Wurmlingen – zur Originalmeldung

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