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Wuppertal: Polizei findet 3D-gedruckte Waffen bei Mann

Ein 55-Jähriger aus Wuppertal hat in seiner Wohnung ein kleines Waffenarsenal versteckt. Sein Arbeitgeber brachte die Polizei auf die Spur.

Alles begann mit einer Routinekontrolle am Arbeitsplatz eines 55-jährigen Mannes aus Wuppertal (Nordrhein-Westfalen). Der Arbeitgeber schaute sich die Computer an und bemerkte, dass ein Mitarbeiter Dateien zum Bau von Schusswaffen heruntergeladen hatte. Da der Mann krankgemeldet war, kontrollierte die Firma seinen Spind. Dort fanden sie eine scharfe Schusswaffe. Der Chef rief sofort die Polizei.

Die Beamten nahmen die Waffe mit und informierten die Staatsanwaltschaft. Da man vermutete, dass der Mann noch mehr Waffen besitzt, holte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Wuppertal. Weil die Lage gefährlich sein konnte, rückten viele Polizisten gleichzeitig in der Elberfelder Südstadt an und durchsuchten die Wohnung des Verdächtigen.

Die Beute war groß: Die Polizisten fanden drei verschiedene Schusswaffen, die mit einem 3D-Drucker hergestellt worden waren. Zudem entdeckten sie viele verbotene Waffenteile und eine größere Menge scharfer Munition. Zehn weitere Waffen, für die man keine Erlaubnis braucht, wurden ebenfalls mitgenommen. In der Wohnung standen zwei 3D-Drucker. Einer davon lief sogar noch, als die Beamten die Tür aufbrachen.

Bei der Durchsuchung stießen die Ermittler auf weitere Funde. Der Mann hatte im Internet rechtsextreme Inhalte gelikt. Außerdem fanden die Polizisten eine Anstecknadel mit einem Hakenkreuz. In einem Gespräch mit den Beamten behauptete der Mann jedoch, dass seine Bewaffnung nichts mit Politik zu tun habe.

Der 55-Jährige war bisher nicht polizeilich bekannt. Jetzt droht ihm wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, falls er verurteilt wird.

Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei will nun genau herausfinden, warum der Mann diese Waffen besaß und welche Motive er hatte. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Wuppertal – zur Originalmeldung

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