Wolpertswende lockert Regeln für neuen Wohnungsbau
Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2025 ein Gesetz beschlossen, das den Wohnungsbau beschleunigen soll. Dieser sogenannte „Bau-Turbo“ erlaubt es Gemeinden, in bestimmten Fällen von strengen Vorgaben des Baugesetzbuches abzuweichen. Damit schneller neue Wohnungen entstehen, hat der Gemeindeverwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg) nun eigene Regeln festgelegt, wann er solche Abweichungen zustimmt.
Die Verwaltung möchte zwar mehr Wohnraum schaffen, aber den dörflichen Charakter der Gemeinden erhalten. Deshalb gibt es klare Bedingungen: Ein Bauvorhaben muss zur städtebaulichen Entwicklung passen. Zudem muss die Infrastruktur, wie etwa die Kanalisation oder die Kindergärten, die zusätzlichen Bewohner verkraften können. Auch genügend Parkplätze auf dem eigenen Grundstück müssen nachgewiesen werden.
Wer in einem Gebiet mit Bebauungsplan baut, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bekommen. So kann die Firsthöhe um maximal einen Meter angehoben werden. Auch Dachaufbauten, Zwerchhäuser oder eine Erhöhung des Kniestocks auf maximal einen Meter sind unter Auflagen möglich. Wichtig ist jedoch: Zusätzliche ganze Etagen dürfen nicht gebaut werden.
Auch im unbeplanten Innenbereich gibt es neue Möglichkeiten. Hier kann die Wand- oder Firsthöhe bis zu einem Meter über die umliegende Bebauung steigen. Eine zusätzliche Geschossigkeit auf einer Gebäudeseite kann im Einzelfall genehmigt werden, sofern die Nachbarn nicht zu stark beeinträchtigt werden.
Besondere Regeln gelten für den Außenbereich. Hier sollen keine neuen Splittersiedlungen entstehen. Ein Neubau von Wohngebäuden ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn ein bestehendes Gebäude an derselben Stelle ersetzt wird. Das neue Haus darf maximal 25 Prozent größer sein als das alte. Pro Hofstelle sind höchstens fünf Wohneinheiten zulässig. Auch die Erweiterung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken ist unter ähnlichen Auflagen möglich.
Da es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallentscheidung handelt, rät die Verwaltung Bauherren und Planern, sich vorab beraten zu lassen. Ansprechpartner im Dienstsitz in der Kirchstraße 11 in Fronreute sind Rüdiger Liche (Telefon 07502 96800-40) und Jana Lagoda (Telefon 07502 96800-41).