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Wolfsburg: Raub und wilde Verfolgungsjagd durch die Stadt

Ein 26-Jähriger raubte einer Frau ihren Autoschlüssel und rammte bei der Flucht mehrere Fahrzeuge. Nun sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Es war kurz nach 3 Uhr morgens am Dienstag, als eine 63-jährige Frau in Wolfsburg (Niedersachsen) ihre Schicht in einer Spielothek beendete. Als sie nach Ladenschluss zu ihrem Auto am Willy-Brandt-Platz ging, tauchte plötzlich ein 26-jähriger Mann auf. Er forderte von der Frau sofort den Autoschlüssel.

Die Frau wollte nicht aufgeben und versuchte wegzulaufen. Dabei stürzte sie zu Boden und verletzte sich leicht. Der Mann nutzte die Situation aus, riss ihr die Schlüssel gewaltsam aus der Hand und sprang in den Wagen. Er raste dann in Richtung der Designer-Outlets davon.

Die Frau rief sofort die Polizei. Mehrere Streifenwagen suchten die Stadt ab und fanden den gestohlenen Wagen schließlich in der Breslauer Straße. Die Beamten gaben dem Fahrer deutliche Zeichen, dass er anhalten solle. Doch der Mann ignorierte die Polizei und fuhr einfach weiter. Die Polizisten folgten ihm mit ausreichendem Abstand durch das Stadtgebiet.

In der Duisburger Straße, im Bereich des Wendehammers, wurde die Fahrt gefährlich. Der 26-Jährige rammte mit dem gestohlenen Auto einen Funkstreifenwagen sowie zwei weitere Fahrzeuge, die am Straßenrand parkten. Er versuchte so, den Weg freizumachen und seine Flucht fortzusetzen. Kurz darauf kam der Wagen jedoch zum Stehen.

Der Verdächtige sprang aus dem Auto und versuchte, zu Fuß zu entkommen. Die Polizisten waren jedoch schneller. Sie brachten ihn zu Boden, legten ihm Handschellen an und nahmen ihn fest. Danach wurde er zur Dienststelle in der Heßlinger Straße gebracht.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellte noch am Dienstagnachmittag einen Antrag auf Untersuchungshaft. Am Mittwochvormittag entschied ein Haftrichter am Amtsgericht Wolfsburg, dass der Mann in eine Justizvollzugsanstalt kommen muss. Dort sitzt er nun fest.

Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Wolfsburg – zur Originalmeldung

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