Wilhelmshaven: Einwirkungsbereich der Gasspeicher Rüstringen wird größer
In Wilhelmshaven (Niedersachsen) gibt es Neuigkeiten rund um die Kavernenspeicher Rüstringen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat einen neuen Einwirkungsbereich für die Anlage festgelegt. Das Gebiet ist nun etwas größer als bisher. In Nord-Süd-Richtung erstreckt sich die Zone über etwa 4300 Meter, von Ost nach West sind es circa 4100 Meter.
Grund für die Änderung sind neue Messungen. Die Betreiberin, die Nord-West Kavernengesellschaft, hat in den letzten Jahren die Höhen des Bodens genau geprüft. Dabei kam heraus, dass die Grenze, an der der Boden um zehn Zentimeter oder mehr abgesunken ist, weiter gefasst werden muss. Diese Daten wurden dem Landesamt vorgelegt und geprüft.
Für die Menschen, die in diesem Bereich wohnen, ist das wichtig, weil dort die sogenannte Bergschadensvermutung gilt. Das bedeutet: Wenn in dieser Zone ein Schaden entsteht – zum Beispiel durch Risse in der Wand oder Erschütterungen –, wird automatisch vermutet, dass die Speicheranlage die Ursache ist. Normalerweise müsste der Hausbesitzer beweisen, dass die Firma schuld ist. Jetzt ist es genau andersherum. Die Firma muss beweisen, dass sie den Schaden nicht verursacht hat.
Die neue Festlegung wird ab dem 31. Juli 2026 offiziell im Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven und auf der Internetseite des LBEG veröffentlicht. Wer genau wissen will, ob sein Grundstück in der Zone liegt, kann dies im NIBIS-Kartenserver des Landesamtes einsehen.
Ob es durch die Erweiterung der Zone nun mehr betroffene Grundstücke gibt und welche finanziellen Folgen das für den Betreiber hat, bleibt abzuwarten. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.