Wetzlar: Hundesteuer für 2026 wird fällig
Wer in Wetzlar (Hessen) einen Hund besitzt, muss jetzt an die Steuer denken. Am 15. August wird die Hundesteuer für das Jahr 2026 fällig.
Wer der Stadt ein Lastschriftmandat gegeben hat, muss nichts weiter tun. In diesem Fall bucht die Stadt das Geld am 17. August automatisch vom Konto ab. Die Verwaltung empfiehlt dieses Verfahren ausdrücklich. Viele Selbstzahler vergessen die Zahlung nämlich oft, weil sie im August im Urlaub oder in den Ferien sind.
Wer die Frist verpasst, muss mit Kosten rechnen. Die Stadt muss laut Landesverordnung Mahngebühren verlangen. Diese liegen bei mindestens 6 Euro, dazu kommen noch Säumniszuschläge.
Wer das Abbuchungsverfahren nutzen möchte, kann das passende SEPA-Formular auf der Internetseite der Stadt unter www.wetzlar.de herunterladen. Das Mandat kann jederzeit wieder widerrufen werden.
Sollten die Besitzer die Steuer lieber selbst überweisen, ist eine wichtige Angabe nötig: Im Verwendungszweck muss das achtstellige Kassenzeichen stehen. Dieses Zeichen findet man im Briefkopf des letzten Steuerbescheides.
Neben dem Geld gibt es noch eine Bitte der Stadtverwaltung an alle Halter: Die Hunde sollen in der Öffentlichkeit angeleint werden. Außerdem müssen die Hinterlassenschaften der Tiere entfernt werden. Die Stadt stellt klar, dass die Hundesteuer nicht dafür da ist, dass die öffentliche Hand den Hundekot wegräumt.
Quelle: Wetzlar – zur Originalmeldung