Wetteraukreis: Mann wegen Giftmords festgenommen
Die Geschichte begann im Juni 2025. Ein 30-jähriger Mann aus Rockenberg (Wetteraukreis, Hessen) war gerade mit seinem Fußballverein von einer Mannschaftsfahrt aus Dresden zurückgekommen. Kurz nachdem er wieder zu Hause war, verschlechterte sich sein Zustand massiv. Er wurde schwer krank, woraufhin der Rettungsdienst gerufen wurde. Die Sanitäter versuchten ihn zu reanimieren, doch der Mann starb wenig später im Krankenhaus.
Zuerst wussten die Ermittler nicht, was passiert war, und leiteten ein normales Todesermittlungsverfahren ein. Die Staatsanwaltschaft Gießen (Mittelhessen) ordnete eine Obduktion und eine toxikologische Untersuchung an. Die Experten des Instituts für Rechtsmedizin in Gießen fanden bei ihren Analysen schließlich heraus, dass der Mann nicht aus natürlichen Gründen starb. Sein Körper erlitt ein Organversagen, weil er vergiftet worden war.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermittelten daraufhin mehrere Monate lang. Sie befragten viele Zeugen und schauten sich genau an, was während des Vereinsausflugs passiert war. Auch das Verhältnis zwischen dem Opfer und dem Verdächtigen wurde genau geprüft. Die Ermittler gehen davon aus, dass der 35-jährige Verdächtige aus Rache gehandelt und dem anderen Mann heimlich Gift verabreicht hat.
Am gestrigen Tag wurde der Verdächtige schließlich festgenommen. Spezialkräfte der Polizei und ein Staatsanwalt durchsuchten seine Wohnung und seinen Arbeitsplatz. Die Beamten suchten nach Spuren des Gifts und nach digitalen Beweisen. Dabei stellten sie Handys, Computer und andere Speichermedien sicher, die nun ausgewertet werden.
Nach der Festnahme wurde der Mann einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete sofort die Untersuchungshaft an. Der 35-Jährige ist nicht vorbestraft, wollte sich aber bei dem Termin nicht zu den Vorwürfen äußern und machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt in Hessen.
Welches Gift genau benutzt wurde und wie die Tat ablief, sagen die Behörden aus taktischen Gründen noch nicht. Die Auswertung der sichergestellten Daten und weitere Zeugenbefragungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle – zur Originalmeldung