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Westerheim: Ausweise vor dem Urlaub prüfen

Copyright und Urheber siehe Westerheim

Die Reisezeit hat begonnen. Wer aus Westerheim ins Ausland will, sollte jetzt prüfen, ob Pass und Personalausweis noch gültig sind.

Wer in den nächsten Wochen verreisen möchte, sollte rechtzeitig seine Dokumente kontrollieren. Die Gemeinde Westerheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) weist darauf hin, dass die Beantragung und Ausstellung neuer Ausweise mehrere Wochen dauern kann. Wer zu spät kommt, steht eventuell ohne gültige Papiere vor der Tür.

Wer einen neuen Ausweis braucht, muss persönlich zum Termin erscheinen. Das gilt auch für Kinder ab sechs Jahren, da Fingerabdrücke genommen werden müssen. Wichtig ist dabei das Foto: Seit dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale biometrische Lichtbilder erlaubt. Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.

Das Foto kann man auf zwei Arten besorgen. Entweder lässt man es in einem zertifizierten Fotostudio oder bei einem zugelassenen Dienstleister, wie etwa in einer Drogerie, machen. Dort bekommt man einen Data-Matrix-Code, mit dem die Verwaltung das Bild aus der Cloud abrufen kann. Alternativ gibt es im Bürgerbüro Aufnahmesysteme der Bundesdruckerei. Das kostet extra 6 Euro, aber es werden dabei keine Papierfotos ausgedruckt.

Für den Personalausweis bringt man den alten Ausweis, Pass oder die Geburtsurkunde sowie das digitale Foto mit. Die Kosten liegen bei 27,60 Euro für Menschen unter 24 Jahren und bei 46,00 Euro für alle ab 24 Jahren. Beim Reisepass kostet es 37,50 Euro (unter 24 Jahre) bzw. 70,00 Euro (ab 24 Jahre). Wer einen Kinderreisepass will, wird enttäuscht: Diese werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.

Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr (dies gilt bis einschließlich 28. Juli 2026)
Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 18:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich sollten Reisende prüfen, welche Einreisebestimmungen in ihrem Zielland aktuell gelten.

Quelle: Westerheim – zur Originalmeldung

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