Westerheim ändert Gebühren für Haus für Kinder
Die Gemeinde Westerheim (Landkreis Alb-Donau, Baden-Württemberg) hat eine neue Satzung veröffentlicht. Dabei geht es um die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder.
Es handelt sich um die 11. Änderung der bestehenden Satzung. Die genauen Details zu den neuen Gebühren und den Anpassungen sind in dem offiziellen Dokument der Gemeinde festgehalten.
Wer wissen möchte, wie hoch die Kosten nun genau sind oder welche Änderungen für die Eltern gelten, kann die Bekanntmachung direkt bei der Gemeinde einsehen.
Quelle: Westerheim – zur Originalmeldung