Westerham stellt neue Unterkunft für Geflüchtete fertig
Seit Ende Juni ist die neue Unterkunft für Geflüchtete in Westerham (Landkreis Rosenheim, Bayern) fertig. Im Juli gab es einen gemeinsamen Termin vor Ort. Vertreter vom Landratsamt, dem Gemeinderat und dem Ortsrat Westerham haben sich die Anlage angesehen. Auch Leute von der Ukraine-Hilfe und der Asyl-Hilfe waren dabei.
Die Anlage ist modern und übersichtlich. Besonders gefällt den Verantwortlichen, dass es wie kleine Wohnungen aufgebaut ist. In einer Einheit wohnen maximal vier Menschen, meistens in zwei Zimmern mit eigenem Bad. Das soll vor allem Familien oder kranken und schutzbedürftigen Menschen helfen.
Insgesamt bietet die Unterkunft Platz für bis zu 160 Menschen. Dass diese Zahl aber nicht voll ausgenutzt wird, ist wahrscheinlich. Der Grund dafür sind die sinkenden Zuwanderungszahlen der letzten Monate. Stattdessen will man nun Menschen dort unterbringen, die schon länger im Land sind, aber bisher nicht gut versorgt waren. Vor allem sogenannte vulnerable Gruppen und ukrainische Familien mit Kindern sollen dort einziehen. Ein genaues Datum für den Einzug steht noch nicht fest, aber es könnte schon im Laufe des Sommers 2026 losgehen.
Für den Alltag gibt es einen Plan: Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Technik und die Gebäude. Außerdem wird es Sicherheitsstreifen geben. Zudem soll ein Wohlfahrtsverband wie die Caritas oder die Diakonie mithelfen. Ein eigenes Verwaltungsgebäude steht ebenfalls bereit. Das können später auch die örtlichen Helferkreise für ihre Treffen nutzen.
Damit die neuen Bewohner gut ankommen, hat die Gemeinde ein Infopaket geschnürt. In diesem kleinen Heft stehen wichtige Infos über Ärzte, Geschäfte, Schulen, Kindergärten und Vereine. Bei Bedarf wird das Heft in verschiedene Sprachen übersetzt. Die Gemeinde weiß allerdings, dass dadurch auch andere Angebote wie die Tafel mehr zu tun haben werden. Hier wird bereits mit den Helfern vor Ort nach Lösungen gesucht.
Ein rechtliches Problem gibt es allerdings noch: Die Gemeinde wartet auf einen Termin vor dem Verwaltungsgericht. Dabei geht es darum, wie lange die Anlage insgesamt genutzt werden darf. Weitere Angaben dazu liegen bislang nicht vor.