Westerham stellt neue Unterkunft für Geflüchtete fertig
Seit Ende Juni ist die neue Unterkunft für Geflüchtete in Westerham (Landkreis Rosenheim, Bayern) fertig. Im Juli gab es einen gemeinsamen Termin vor Ort. Vertreter des Landratsamts, des Gemeinderats und des Ortsrats Westerham haben sich die Anlage angesehen. Auch die örtlichen Helferkreise der Ukraine-Hilfe und der Asyl-Hilfe waren dabei.
Die Anlage ist modern und übersichtlich gebaut. Es gibt kleine Einheiten, die wie Wohnungen wirken. In einer Einheit leben maximal vier Menschen, meistens in zwei Zimmern mit eigenem Bad. Das soll besonders Familien oder kranken und schutzbedürftigen Menschen helfen.
Insgesamt bietet die Unterkunft Platz für bis zu 160 Menschen. Dass es jemals so voll wird, glaubt man derzeit nicht, weil weniger Menschen zuwandern. Stattdessen sollen nun vor allem Menschen dort einziehen, die schon länger im Land sind, aber bisher keine gute Unterkunft hatten. Auch ukrainische Familien mit Kindern könnten dort einziehen. Wann genau die ersten Bewohner kommen, steht noch nicht fest, aber es wäre kurzfristig im Sommer 2026 möglich.
Für den Alltag gibt es einen Plan: Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Technik und das Gebäude. Sicherheitsleute sollen regelmäßig Streife laufen. Außerdem will man einen Wohlfahrtsverband wie die Caritas oder die Diakonie einbinden. Ein separates Verwaltungsgebäude steht ebenfalls zur Verfügung. Das können künftig auch die Helferkreise für ihre Treffen nutzen.
Die Gemeinde hat bereits ein Infopaket als kleines „Büchlein“ vorbereitet. Darin stehen wichtige Tipps für die neuen Bewohner, zum Beispiel zu Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Vereinen. Die Texte können in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Man rechnet damit, dass Angebote wie die Tafel nun stärker beansprucht werden. Deshalb sucht man gemeinsam mit den Helfern vor Ort nach Lösungen. Auch Schulen und Kindergärten sind in die Planung einbezogen.
Ein rechtlicher Punkt ist noch offen: Die Gemeinde wartet auf einen Termin vor dem Verwaltungsgericht. Dabei geht es darum, wie lange die Anlage insgesamt genutzt werden darf.