Westerham stellt neue Unterkunft für Geflüchtete fertig
Seit Ende Juni ist die neue Unterkunft für Geflüchtete in Westerham (Landkreis Rosenheim, Bayern) fertig. Kürzlich gab es einen gemeinsamen Termin vor Ort. Vertreter des Landratsamts, des Gemeinderats und des Ortsrats Westerham haben sich die Anlage angesehen. Auch die örtlichen Helferkreise für Asyl- und Ukraine-Hilfe waren dabei.
Die Anlage ist modern und übersichtlich gebaut. Es gibt kleine Einheiten, die wie richtige Wohnungen wirken. In einer Einheit wohnen maximal vier Menschen, meistens in zwei Zimmern mit eigenem Bad. Das ist vor allem für Familien oder kranke und schutzbedürftige Menschen gut geeignet.
Insgesamt bietet die Unterkunft Platz für bis zu 160 Menschen. Es ist aber nicht geplant, alle Plätze zu belegen, weil weniger Menschen ins Land kommen. Stattdessen will man nun Leute besser verteilen, die schon länger hier sind und bisher nicht optimal untergebracht waren. Das Landratsamt möchte vor allem sogenannte vulnerable Gruppen dort einquartieren. Auch ukrainische Familien könnten einziehen, wenn ihre jetzigen Unterkünfte nicht mehr passen. Ein genaues Datum steht noch nicht fest, aber ein Einzug wäre kurzfristig schon im Sommer 2026 möglich.
Für den Betrieb gibt es einen Plan: Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Technik und das Gebäude. Außerdem wird es Sicherheitsstreifen geben. Zudem soll ein Wohlfahrtsverband wie die Caritas oder die Diakonie mithelfen. Ein eigenes Verwaltungsgebäude steht ebenfalls bereit. Das können künftig auch die Helferkreise für ihre Treffen und die Unterstützung der Bewohner nutzen.
Damit die Menschen gut ankommen, hat die Gemeinde ein Infopaket geschnürt. In diesem kleinen Heft stehen wichtige Dinge zum Leben vor Ort, zum Beispiel wo es Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Vereine gibt. Die Texte können in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Die Gemeinde rechnet aber auch damit, dass Angebote wie die Tafel nun mehr gefragt sind. Deshalb wird bereits mit den Helfern vor Ort an Lösungen gearbeitet. Das Gleiche gilt für die Schulen und Kindergärten.
Ein rechtlicher Punkt ist noch offen: Die Gemeinde wartet auf einen Termin vor dem Verwaltungsgericht. Dabei geht es darum, wie lange die Anlage insgesamt genutzt werden darf. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.