Westerham stellt neue Unterkunft für Geflüchtete fertig
Seit Ende Juni ist die neue Unterkunft für Geflüchtete in Westerham (Landkreis Rosenheim, Bayern) fertig. Im Juli gab es einen gemeinsamen Termin vor Ort. Vertreter vom Landratsamt, dem Gemeinderat, dem Ortsrat Westerham sowie Helfer der Ukraine- und Asyl-Hilfe haben sich die Anlage angesehen.
Die Anlage ist modern und übersichtlich. Besonders gefällt den Beteiligten, dass sie wie kleine Wohnungen aufgebaut ist. In einer Einheit leben maximal vier Menschen, meistens in zwei Zimmern mit eigenem Bad. Das ist vor allem für Familien oder kranke und schutzbedürftige Menschen gut geeignet.
Insgesamt bietet die Unterkunft Platz für bis zu 160 Menschen. Dass diese Zahl tatsächlich erreicht wird, ist aber unwahrscheinlich, weil weniger Menschen zuwandern. Deshalb will das Landratsamt vor allem Menschen dort unterbringen, die besonders viel Hilfe brauchen oder bereits länger im Land sind und bisher nicht gut untergebracht waren. Auch ukrainische Familien mit Kindern könnten einziehen, falls ihre aktuellen Unterkünfte nicht ausreichen. Wann genau die ersten Menschen einziehen, steht noch nicht fest, aber es wäre kurzfristig im Sommer 2026 möglich.
Für den Betrieb gibt es einen Plan: Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Technik und das Gebäude. Außerdem sollen Sicherheitsleute regelmäßig Streife laufen. Ein Wohlfahrtsverband wie die Caritas oder die Diakonie soll ebenfalls mit einbezogen werden. Ein separates Verwaltungsgebäude steht ebenfalls zur Verfügung. Das können künftig auch die örtlichen Helferkreise für ihre Treffen nutzen.
Die Gemeinde hat bereits ein Infopaket für die neuen Bewohner vorbereitet. In diesem kleinen Heft stehen wichtige Infos über Ärzte, Einkaufen, Schulen, Kindergärten und Vereine. Die Texte können bei Bedarf in andere Sprachen übersetzt werden. Gleichzeitig wird geschaut, wie die Angebote der Tafel, die Schulen und Kindergärten mit der zusätzlichen Belastung zurechtkommen.
Ein rechtliches Problem gibt es jedoch noch: Die Gemeinde wartet auf einen Termin vor dem Verwaltungsgericht. Dabei geht es darum, wie lange die Anlage genutzt werden darf. Weitere Abstimmungen zur Organisation und zum genauen Belegungszeitpunkt sind bereits geplant.