Westerham stellt neue Unterkunft für Geflüchtete fertig
Seit Ende Juni ist die neue Unterkunft für Geflüchtete in Westerham (Landkreis Rosenheim, Bayern) fertig. Im Juli gab es einen gemeinsamen Termin vor Ort. Vertreter des Landratsamts, des Gemeinderats und des Ortsrats Westerham haben sich die Anlage angesehen. Auch die örtlichen Helferkreise für Asyl- und Ukraine-Hilfe waren dabei.
Die Anlage ist modern und übersichtlich gebaut. Es gibt kleine Einheiten, die wie richtige Wohnungen wirken. In einer Einheit wohnen maximal vier Menschen, meistens in zwei Zimmern mit eigenem Bad. Das soll vor allem Familien oder kranken und schutzbedürftigen Menschen helfen.
Insgesamt bietet die Unterkunft Platz für bis zu 160 Menschen. Dass es wirklich so viele werden, glaubt man derzeit nicht, weil weniger Menschen zugewandert sind. Das Landratsamt will die Plätze deshalb vor allem für besonders schutzbedürftige Gruppen nutzen. Auch ukrainische Familien mit Kindern könnten dort einziehen, wenn ihre jetzigen Unterkünfte nicht mehr passen. Wann genau die ersten Leute einziehen, steht noch nicht fest, aber es könnte schon im Laufe des Sommers 2026 passieren.
Für den Alltag gibt es einen Plan: Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Technik und das Gebäude. Außerdem sollen Sicherheitsleute regelmäßig Streife laufen. Ein Wohlfahrtsverband wie die Caritas oder die Diakonie soll ebenfalls mithelfen. Besonders gefällt den Verantwortlichen das eigene Verwaltungsgebäude. Dort können sich auch die Helferkreise treffen und austauschen.
Damit die neuen Bewohner gut ankommen, hat die Gemeinde ein Infopaket geschnürt. In einem kleinen Heft stehen wichtige Tipps zum Leben vor Ort, etwa zu Ärzten, Einkäufen, Schulen und Vereinen. Das Heft soll bei Bedarf in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Die Gemeinde weiß allerdings, dass dadurch auch andere Angebote wie die Tafel, aber auch Schulen und Kindergärten mehr zu tun bekommen könnten. Hier wird bereits an Lösungen gearbeitet.
Ein rechtlicher Punkt ist noch offen: Die Gemeinde wartet auf einen Termin vor dem Verwaltungsgericht. Dabei geht es darum, wie lange die Anlage insgesamt genutzt werden darf. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.