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Wershofen: Gemeinde fordert sauberere Gehwege und Straßen

Die Ortsverwaltung in Wershofen erinnert die Anwohner an ihre Reinigungspflicht. Wer seine Gehwege und Rinnen vernachlässigt, muss im Ernstfall für Schäden bezahlen.

In Wershofen (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz) sieht es laut Ortsbürgermeister Robert Zawada derzeit an vielen Stellen nicht gut aus. Viele Gehwege und Straßenrinnen seien schlecht oder gar nicht gereinigt. Das störe nicht nur das Ortsbild, sondern könne auch teuer werden.

Die Gemeinde erinnert deshalb an die geltende Satzung vom 26. Oktober 1982. Darin ist klar geregelt: Wer ein Grundstück besitzt, das an eine öffentliche Straße grenzt, ist für die Reinigung zuständig. Das betrifft nicht nur den klassischen Bürgersteig, sondern auch Radwege, Parkplätze, Bankette und die Straßenrinnen. Auch das Entfernen von Schlamm, Unkraut und Müll gehört dazu.

Das Problem ist laut Verwaltung, dass Gras und Wurzeln in die Rinnen und Bordsteine wachsen, wenn nicht gekehrt wird. Dadurch gehen die Bauwerke kaputt. Da diese Anlagen mit Geld der Anwohner und der Gemeinde gebaut wurden, sieht der Bürgermeister hier einen Schaden für alle. Wer seine Pflicht vernachlässigt und dadurch Schäden verursacht, dem könnte die Gemeinde Schadensersatz in Rechnung stellen.

Zusätzlich gibt es einen Hinweis zu Hecken und Bäumen. Äste, die in den Straßenraum oder über die Gehwege ragen, müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden. Nur so ist sichergestellt, dass Fußgänger ungehindert vorbeikommen und der Verkehr sicher fließt.

Beim Kehren gibt es eine wichtige Regel: Der Dreck darf nicht auf das Nachbargrundstück gekehrt oder direkt in die Kanäle und Rinnen geschoben werden. Er muss komplett entfernt werden. Bei unbefestigten Randstreifen dürfen zudem keine harten Besen benutzt werden, um den Boden nicht zu beschädigen.

Wer genau wissen möchte, was in der Satzung steht, kann diese im Internet unter www.wershofen-eifel.de nachlesen oder während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro vorbeischauen.

Quelle: Wershofen – zur Originalmeldung

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