Wenzenbach: Wasserverband fordert Meldung von Bauänderungen
Der Zweckverband zur Wasserversorgung in Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) erinnert die Bürger an ihre Meldepflicht. Wer bauliche Veränderungen an seinem Grundstück oder Gebäude vornimmt, muss dies dem Verband sofort mitteilen.
Das betrifft vor allem alle Maßnahmen, durch die die Geschossfläche größer wird. Ein typisches Beispiel ist der Ausbau des Dachgeschosses. Auch ein neuer Wintergarten oder eine überdachte Terrasse zählen dazu. Ebenfalls melden müssen die Eigentümer eine Umnutzung von Gebäuden.
Die Grundlage dafür ist die Beitrags- und Gebührensatzung. Laut Paragraph 15 sind die Betroffenen verpflichtet, solche Änderungen zu melden und Auskunft über den Umfang der Bauarbeiten zu geben. Nur so kann der Verband die Beiträge und Gebühren richtig berechnen.
Wer betroffen ist, kann sich telefonisch unter 09407/8102940 oder per E-Mail an post@zvw-wenzenbach wenden.
Zusätzlich weist der Verband darauf hin, dass im Amtsblatt des Landkreises Regensburg (Nr. 31/2026 vom 31.07.2026) die neue Entschädigungssatzung veröffentlicht wurde. Diese Regelung ist bereits seit dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung