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Wenzenbach hebt Bebauungsplan für Gebiet Ost auf

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Der Gemeinderat hat entschieden: Der Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich Wenzenbach Ost verliert seine Gültigkeit.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung in der Bauplanung. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet "Wenzenbach Ost" aufzuheben. Das gilt auch für alle dazugehörigen Ergänzungen, wie die Erweiterung, die Änderung sowie die Regelungen zur Flur-Nummer 615 und das Deckblatt Nummer 1.

Der Weg zu diesem Beschluss dauerte eine ganze Weile. Schon am 25. Februar 2025 startete der Gemeinderat das Verfahren zur Aufhebung. In den folgenden Monaten konnten sich die Bürger einbringen. Zuerst gab es eine frühe Beteiligungsphase vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025. Später, vom 9. März bis zum 10. April 2026, folgte die förmliche Beteiligung. Alle Vorschläge und Einwände der Menschen wurden dann am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen.

Am selben Tag, dem 23. Juni 2026, fasste der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung den endgültigen Beschluss. Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt die Aufhebung nun offiziell in Kraft.

Wer genau wissen will, warum der Plan aufgehoben wurde und wie die Umweltbelange dabei berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zum Download bereit. Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann die Dokumente in der Gemeinde Wenzenbach in der Hauptstraße 40 im Zimmer 1.10 einsehen.

Die Verwaltung ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich gibt es am Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Sprechzeiten.

Wer Fehler im Verfahren sieht oder Ansprüche geltend machen will, muss dies schriftlich bei der Gemeinde melden. Für bestimmte Verfahrensfehler gilt eine Frist von einem Jahr ab der Bekanntmachung. Entschädigungsansprüche wegen Vermögensnachteilen müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres geltend gemacht werden.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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