Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger
In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, die Bevölkerung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und der örtlichen Vereine auf dem Laufenden zu halten.
Normalerweise erscheint das Blatt jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage anstehen oder etwas Besonderes passiert, kann sich der Termin verschieben. Wer selbst etwas veröffentlichen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Termin einmal ändert, wird das vorher im Anzeiger angekündigt.
Wer eine Anzeige schalten will, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien (Weil der Stadt GmbH & Co. KG) mit der Außenstelle in Gaggenau. Dort kann man die Leute unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail unter [email protected] erreichen.
Für diejenigen, die den Anzeiger lieber digital lesen, gibt es ein Abonnement. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro pro Halbjahr. Abonnenten bekommen dann donnerstags ab 9 Uhr Zugriff auf das sogenannte eBlättle. Damit sind die amtlichen Bekanntmachungen und Vereinsnachrichten bequem elektronisch verfügbar.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung