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Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach informiert ihre Bürger wöchentlich über Neuigkeiten und amtliche Bekanntmachungen. Hier erfahren Sie, wie Sie das Blatt beziehen und Anzeigen aufgeben können.

In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen eigenen Gemeindeanzeiger. Das Blatt dient dazu, die Bevölkerung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und der örtlichen Vereine auf dem Laufenden zu halten.

Normalerweise erscheint der Anzeiger jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage dazwischenliegen oder es andere wichtige Gründe gibt, kann sich dieser Termin ändern.

Wer selbst etwas im Anzeiger veröffentlichen möchte, muss die Fristen beachten. Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Falls sich dieser Termin einmal verschiebt, wird das rechtzeitig im Anzeiger selbst bekannt gegeben. Anzeigen müssen direkt beim Verlag Nussbaum Medien in Gaggenau aufgegeben werden. Das geht entweder per Telefon unter 07225 9747 – 0 oder per E-Mail an [email protected].

Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro für ein halbes Jahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Sie können die amtlichen Bekanntmachungen, Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte auch elektronisch als „eBlättle“ lesen. Dieses steht ihnen immer donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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