Weisenbach informiert über Gemeindeanzeiger
Die Gemeinde Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt einen eigenen Gemeindeanzeiger heraus. Das Heft dient dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen und die Bürger über Angelegenheiten der Gemeinde sowie der örtlichen Vereine zu informieren.
Normalerweise erscheint der Anzeiger wöchentlich am Donnerstag. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Feiertagen oder anderen zwingenden Ereignissen, dann kann die Regelung anders aussehen. Wer etwas im Anzeiger veröffentlichen möchte, muss die Frist beachten: Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin verschieben, wird dies vorab im Gemeindeanzeiger bekannt gegeben.
Wer Anzeigen schalten möchte, muss sich direkt an den Verlag wenden. Zuständig ist die Firma Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG in der Außenstelle Gaggenau. Erreichbar ist der Verlag unter der Telefonnummer 07225 9747 – 0 oder per E-Mail an [email protected].
Man kann den Gemeindeanzeiger auch als Abonnement beziehen. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro pro Halbjahr. Abonnenten haben einen zusätzlichen Vorteil: Sie erhalten die amtlichen Bekanntmachungen, die Nachrichten der Vereine und alle weiteren Inhalte auch digital. Das sogenannte eBlättle steht ihnen jeweils donnerstags ab 9 Uhr zur Verfügung.
Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung