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Weingarten: Insolvenz beim Catering im KuKO

Die städtische Hotel- und Gastronomiegesellschaft hat Insolvenz angemeldet. Ab 2027 soll ein privater Anbieter das Essen im Kultur- und Kongresszentrum übernehmen.

Die Kongresshotel Weingarten GmbH & Co. KG (Weingarten, Baden-Württemberg) hat beim Amtsgericht Ravensburg Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen gehört komplett der Stadt und ist vor allem unter dem Namen „ku:cook“ bekannt. Bisher kümmert sich die Firma um das Essen im Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben (KuKO), im dazugehörigen Restaurant sowie im DORMERO-Hotel und bei Events außerhalb des Hauses.

Es gibt zwei Hauptgründe für den Schritt. Zum einen darf eine Stadt laut Gesetz eigentlich keine privaten Geschäfte wie Hotels oder Restaurants betreiben, wenn es auch private Anbieter gibt. Die Behörden in Tübingen hatten den Betrieb deshalb nur für eine Übergangszeit erlaubt. Zum anderen fehlt dem Unternehmen das Geld. Die Stadt Weingarten kann die Firma nicht mehr finanziell stützen, weil sie selbst mit Geldproblemen kämpft und ihren Haushalt sanieren muss.

Das Gericht hat am 6. August 2026 den Rechtsanwalt Oliver Bauer aus Ulm zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Er prüft nun, ob der Betrieb erst einmal weiterlaufen kann. Die Mitarbeiter wurden bereits in einer Versammlung über die Lage informiert. Die Stadt will nun Gespräche führen, um zu sehen, ob es eine Rettung für die Firma und die Arbeitsplätze gibt.

Sollte eine Sanierung nicht klappen, wird ab dem 1. Januar 2027 ein privater Dienstleister das Catering im KuKO übernehmen. Die Stadt wird die Leistungen dafür in den nächsten Wochen öffentlich ausschreiben. Wichtig für alle Kunden: Gebuchte Veranstaltungen im KuKO sollen trotzdem wie geplant stattfinden. Auch für das Restaurant und das Hotel werden derzeit Lösungen gesucht.

Die Stadt will trotz der Krise an ihrem Zukunftskonzept für das KuKO festhalten. Das Gebäude soll auch in Zukunft ein wichtiger Ort für Kultur und Tagungen bleiben. Ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, entscheidet das Gericht erst später.

Quelle: Weingarten – zur Originalmeldung

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