Weingarten: Grund- und Gewerbesteuer bald fällig
Wer in Weingarten (Baden-Württemberg) Grundsteuer oder Gewerbesteuer zahlt, sollte jetzt seinen Kalender prüfen. Die dritte Rate für das Jahr 2026 ist am 15. August 2026 fällig.
Besonders vorsichtig sein müssen Menschen, die ihre Steuern noch per Scheck oder in bar bezahlen. In diesem Fall gibt es keine drei Tage extra Zeit, um die Zahlung zu erledigen. Wer zu spät zahlt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Die Stadt weist darauf hin, dass bei einer Mahnung mindestens 4 Euro Gebühren anfallen. Zudem gibt es gesetzliche Säumniszuschläge. Diese betragen 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages für jeden Monat, in dem die Zahlung fehlt. Das gilt für alle, die die drei Tage Karenzzeit nutzen können. Der Zuschlag wird automatisch fällig, auch wenn die Stadt vorher keine Mahnung geschickt hat.