Weimar: Zwei Männer wollten in Restaurant einbrechen
Gegen 4:13 Uhr am Dienstagmorgen passierte es in der Seifengasse in Weimar (Thüringen). Das Sicherheitssystem eines italienischen Restaurants schlug Alarm. Der Verantwortliche rief sofort die Polizei. Auf Aufnahmen einer Überwachungskamera war zu sehen, wie zwei Männer das Grundstück betraten. Mit einem Hebelwerkzeug versuchten sie, die Tür eines Versorgungsgebäudes auf der Rückseite des Restaurants gewaltsam zu öffnen.
Die Polizei war extrem schnell vor Ort. Nur zwei Minuten nach dem Notruf trafen die ersten Streifenwagen ein. Als die beiden Männer die Beamten sahen, rannten sie sofort zu Fuß weg. Ihre Fahrräder ließen sie einfach am Tatort stehen. Die Polizisten suchten den Bereich sofort ab, fanden die Flعchtenden aber im ersten Moment nicht.
Doch dann passierte etwas Seltsames: Nur wenige Minuten später kamen die beiden Männer wieder zurück zum Restaurant. Sie taten so, als hätten sie mit nichts zu tun. Sie wollten den Beamten vermutlich vorgaukeln, dass die Fahrräder nicht zu ihnen gehörten. Die Polizei ließ sich davon nicht beirren. Die Videoaufnahmen und andere Beweise zeigten deutlich, dass es sich um die gesuchten Menschen handelte. Die beiden Deutschen, 40 und 43 Jahre alt, wurden daraufhin festgenommen.
Die Beamten sicherten die Spuren an der Tür und nahmen das Videomaterial mit. Die beiden Verdächtigen wurden auf die Wache gebracht, dort befragt und fotografiert. In das Gebäude einbrechen konnten die Männer allerdings nicht. Sie richteten an der Tür einen Schaden von etwa 500 Euro an.
Nachdem die Polizei ihre Arbeit beendet hatte, sprachen die Beamten mit der Staatsanwaltschaft. Da es keine Gründe für eine Haft gab, wurden die beiden Männer wieder entlassen. Jetzt wird gegen sie wegen des Verdachts auf versuchten besonders schweren Diebstahl ermittelt. Die Polizei sucht zudem nach weiteren Zeugen, die etwas zu dem Vorfall wissen und bittet diese, sich zu melden.
Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.