Weilerswist: Exhibitionist leistet heftigen Widerstand bei Festnahme
Die Ereignisse begannen am Donnerstagabend gegen 22.43 Uhr in der Bonner Straße. Zeugen beobachteten einen Mann, der oberkörperfrei auf dem Balkon einer Ferienwohnung stand und an seinem Glied manipulierte. Kurz darauf verließ er die Wohnung und führte die sexuellen Handlungen vor den Augen der Anwohner vor dem Mehrfamilienhaus fort. Als die ersten Polizeibeamten eintrafen, war der Mann jedoch bereits verschwunden.
Kurz nach Mitternacht, gegen 0.25 Uhr, wurde der Mann erneut auf demselben Balkon gesichtet. Die Beamten versuchten ihn erneut zu stellen, doch der 33-Jährige flüchtete diesmal ins Treppenhaus. Über den Garten und einen Zaun gelangte er auf ein Nachbargrundstück und entkam so vorerst.
Die Polizei suchte das Gebiet ab und fand den Mann schließlich im Bereich zwischen der Bahnhofsallee und der Bonner Straße. Er hatte sich dort hinter einem Gebüsch versteckt. Als die Beamten ihn ansprachen, rannte er erneut los. Er flüchtete über die Bonner Straße in Richtung Kölner Straße. Die Polizisten folgten ihm zu Fuß und forderten ihn mehrfach auf, stehen zu bleiben. Der Mann ignorierte die Rufe.
Die Situation eskalierte, als der Verdächtige versuchte, über einen Zaun zu klettern. Ein Beamter hinderte ihn daran, woraufhin der Mann massiv gegen die Einsatzkräfte vorging. Er schlug gezielt nach den Beamten, kratzte sie und versuchte sogar, den Polizisten in die Finger zu beißen. In dem Kampf versuchte der Mann zudem, die Dienstwaffe eines Beamten zu greifen.
Am Ende konnten die Beamten den Mann überwältigen und vorläufig festnehmen. Bei dem Einsatz wurden zwei Polizisten leicht verletzt, konnten ihren Dienst aber fortsetzen. Auch der Tatverdächtige zog sich bei der Festnahme Verletzungen zu. Er wurde zur Polizeiwache Euskirchen gebracht.
Weilerswist liegt im Norden des Kreises Euskirchen im Südwesten von Nordrhein-Westfalen. Gegen den Mann ohne festen Wohnsitz wurden nun Strafanzeigen wegen Exhibitionismus sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattet.
Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.