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Weilburg: Grillverbot in Wäldern und Parks

Stadt Weilburg Copyright und Urheber siehe Weilburg

Wegen großer Trockenheit und Hitze verbietet die Stadt Weilburg ab sofort offenes Feuer in öffentlichen Grünanlagen und im Wald.

In Weilburg (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen) ist es ab sofort verboten, in Grünanlagen, auf Spielplätzen, im Stadtwald und in der Feldgemarkung zu grillen oder offenes Feuer zu machen. Das Verbot gilt auch für die offiziellen Grillplätze und die Außenbereiche der Grillhütten. Die Stadt hat diese Entscheidung am 6. August 2026 bekannt gegeben.

Das Verbot ist streng gefasst. Es ist nicht nur das Grillen selbst untersagt, sondern auch das Anzünden von Kohlen für Wasserpfeifen oder das Abbrennen von Kerzen. Sogar das achtlose Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln oder brennenden Streichhölzern fällt unter das Verbot, da dies schnell Brände auslösen kann. Auch mitgebrachte Holz- oder Kohlegrills dürfen nicht benutzt werden.

Grund für die harte Maßnahme ist die Wetterlage. Die Temperaturen sind hoch und es ist zu trocken. Viele Flächen in der Stadt und im Gemeindewald sind bereits großflächig vertrocknet. Die Stadt befürchtet deshalb schwere Flächen- oder Waldbrände.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Kosten rechnen. Die Stadt kann Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestrafen. Die Behörden empfehlen zudem dringend, auch auf privaten Grundstücken auf offenes Feuer zu verzichten, um die Natur und die Erholungsflächen zu schützen.

Das Verbot tritt einen Tag nach der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt in Kraft. Es bleibt so lange bestehen, bis die Stadt die Verfügung offiziell wieder aufhebt.

Quelle: Weilburg – zur Originalmeldung

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