Wehingen: Grillen und offenes Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 streng verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt für alle offiziellen Grill- und Feuerstellen sowie für den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist das anhaltend heiße Wetter. In den nächsten Tagen werden wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Da es in den letzten Wochen kaum geregnet hat, ist der Boden extrem ausgetrocknet. Kurze Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt klare Regeln: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind verboten. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Zudem dürfen Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Wer im Wald parkt, soll nur die offiziellen Flächen nutzen, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasscherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung