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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein striktes Feuerverbot. Betroffen sind alle Grillstellen im Wald.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot gilt nicht nur für die ausgewiesenen Feuerstellen, sondern für alles offene Feuer im Wald und in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer also mit einem eigenen Grillgerät in den Wald will oder Fackeln benutzt, riskiert ein Bußgeld, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Das Forstamt gibt zudem weitere wichtige Regeln für alle Waldbesucher an: Es gilt weiterhin das Rauchverbot bis zum 31. Oktober. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Zudem sollen Fahrzeuge nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist ebenfalls untersagt.

Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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