Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Das Kreisforstamt warnt, dass die Waldbrandgefahr sehr hoch ist. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot gilt nicht nur im Wald selbst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort grillt oder offenes Feuer nutzt, riskiert ein Bußgeld, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Neben dem Grillverbot gibt es weitere wichtige Regeln für alle Waldbesucher. Es ist streng verboten, Zigaretten aus dem Auto zu werfen oder Gartenabfälle wie Reisig und Äste zu verbrennen. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollten nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Zudem sollen alle Besucher ihre Glasflaschen wieder mitnehmen, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können.
Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung