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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Das gilt ab dem 30. Juli für alle offiziellen Stellen im Wald.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Die Sperrung gilt für alle offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald sowie für den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Vorerst bleibt das Verbot bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet und die Gefahr für Waldbrände ist sehr hoch. Zwar sind einige kurze Regenschauer angekündigt, aber die helfen nicht genug, um die Gefahr wirklich zu senken.

Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine Fackeln benutzen und auf keinen Fall Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist derzeit untersagt. Zudem sollten Autos nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffanlagen trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald findet, soll diese mitnehmen, weil Glas wie ein Brennglas wirken und Feuer auslösen kann.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Ernstfall soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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