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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze sperrt das Forstamt die Grillstellen im Wald. Das Verbot gilt ab dem 30. Juli für den gesamten Landkreis Tuttlingen.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Grund dafür ist die gefährliche Wetterlage: In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet.

Das Verbot betrifft alle offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald. Aber auch im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand darf kein Feuer entfacht werden. Selbst mitgebrachte Grills oder Fackeln sind hier tabu. Die Behörden warnen davor, dass kurze Regenschauer nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden zu senken. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Neben dem Grillverbot gibt es weitere wichtige Regeln für alle Waldbesucher. Wer im Wald unterwegs ist, darf zwischen März und Oktober nicht rauchen. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Zudem sollen Autos nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Wer Gartenabfälle oder Reisig verbrennen will, muss damit ebenfalls warten.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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