Zum Inhalt springen
newssofort.de

Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen der extremen Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Das gilt ab sofort für alle offiziellen Grillstellen im Wald.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 streng verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft auch die offiziellen Grillstellen. Das Kreisforstamt hat diese Entscheidung getroffen, weil es in den letzten Wochen kaum geregnet hat. Die Böden sind ausgetrocknet und die Waldbrandgefahr ist extrem hoch.

Zusätzlich werden für die nächsten Tage wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Gefahr zu senken. Deshalb bleibt das Verbot vorerst bis zum 31. August in Kraft.

Das Verbot gilt nicht nur für die festen Grillplätze, sondern für alle Arten von offenem Feuer. Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln nutzt, riskiert eine Strafe. Das Verbot erstreckt sich zudem auf einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.

Die Behörden warnen zudem vor anderen Gefahren: Heiße Autoteile können trockenes Gras entzünden, weshalb man nur auf offiziellen Parkplätzen halten soll. Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, da sie wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Zudem erinnert das Amt an das generelle Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom 1. März bis 31. Oktober gilt.

Wer gegen die Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Im Ernstfall soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Wehingen

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Tuttlingen

Alle ansehen