Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 streng verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft auch die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Selbst die wenigen Regenschauer, die für die nächsten Tage angekündigt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Kreisforstamt warnt eindringlich vor Unachtsamkeit. Deshalb gelten neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Offenes Feuer, wie zum Beispiel Fackeln, ist im Wald und bis zu 100 Meter vor dem Waldrand verboten. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Wer im Wald raucht, muss extrem vorsichtig sein; Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.
Zusätzlich gibt es Tipps zur Sicherheit: Autos sollen nur auf festen Parkflächen abgestellt werden, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Zudem sollen alle Glasflaschen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Ernstfall soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Verfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung