Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen, die normalerweise zur Verfügung stehen. Die Sperrung tritt am 30. Juli 2026 in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage angekündigt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Verbot gilt nicht nur tief im Forst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln benutzt, verstößt gegen die Regeln. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist derzeit untersagt. Zudem erinnert das Forstamt an das allgemeine Rauchverbot im Wald, das ohnehin von März bis Oktober gilt. Besonders gefährlich sind Zigaretten, die aus dem Auto geworfen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Parken. Autofahrer sollen nur auf den offiziellen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffanlagen in trockenem Gras schnell einen Brand auslösen können. Auch Glasscherben sind ein Risiko, weil sie wie Brenngläser wirken. Müll muss daher komplett wieder mitgenommen werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen. Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden. Die offizielle Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung