Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Das Verbot bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Selbst die kurzen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt strenge Regeln: Wer mit Grillgeräten oder Fackeln in den Wald geht oder diese innerhalb von 100 Metern zum Waldrand benutzt, macht sich strafbar. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.
Zusätzlich erinnert die Behörde an das Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Zudem sollen Autofahrer nur auf offiziellen Parkplätzen halten, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie ein Brennglas wirken kann.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Sperrung als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung