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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen der großen Hitze und trockenen Böden gibt es im Landkreis Tuttlingen ein striktes Feuerverbot. Das gilt ab dem 30. Juli für alle Grillstellen im Wald.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat die offiziellen Grill- und Feuerstellen gesperrt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. August.

Der Grund dafür ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Böden sind stark ausgetrocknet. Da nun wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr von Waldbränden sehr hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.

Das Verbot gilt nicht nur für die festen Grillplätze. Es ist untersagt, mitgebrachte Grills oder Fackeln im Wald zu benutzen. Das Verbot erstreckt sich zudem auf einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Auch Gartenabfälle oder Reisig dürfen momentan nicht verbrannt werden.

Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer im Wald parkt, sollte nur die offiziellen Flächen nutzen, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken. Zudem gilt bis zum 31. Oktober das allgemeine Rauchverbot im Wald. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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