Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und dem restlichen Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Auch die offiziellen Grillstellen sind gesperrt. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund ist die aktuelle Wetterlage. Es waren viele heiße Tage mit über 30 Grad, und es hat kaum geregnet. Dadurch ist der Wald stark ausgetrocknet. Die Gefahr, dass ein Waldbrand ausbricht, ist deshalb sehr hoch. Selbst die kurzen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot gilt nicht nur für die offiziellen Stellen. Es ist untersagt, Grillgeräte mitzubringen oder offenes Feuer wie Fackeln zu benutzen. Das gilt im gesamten Wald und auch in einem Bereich von 100 Metern rund um den Waldrand. Außerdem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle wie Reisig und Äste verbrannt werden.
Das Forstamt gibt zudem weitere wichtige Tipps, um Brände zu verhindern. Wer im Wald unterwegs ist, sollte auf das Rauchverbot achten, das sowieso vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Zudem sollen Fahrzeuge nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken können.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Sperrung als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Wenn es doch brennt, soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die genaue Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung