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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze sind die Grillstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt ab sofort für den gesamten Landkreis Tuttlingen.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung betrifft alle Bereiche im Wald sowie die Zone bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Das Kreisforstamt hat diese Regelung per Allgemeinverfügung festgelegt. Vorerst gilt das Verbot bis zum 31. August.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Zwar sind einige kurze Regenschauer angekündigt, aber die Experten sagen, dass diese nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden wirklich zu senken.

Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf auf keinen Fall rauchen oder Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Zudem sollten Autos nur auf festen Parkflächen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald findet, sollte diese mitnehmen, weil sie wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte es trotz aller Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden.

Die vollständige Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen einsehbar. Ob die Sperrung nach dem 31. August verlängert wird, hängt von der weiteren Wetterentwicklung ab.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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