Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat eine offizielle Anordnung veröffentlicht. Gesperrt sind alle offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald sowie Bereiche bis zu 100 Meter zum Waldrand hin.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es zu wenig geregnet und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Die Behörden warnen, dass die Waldbrandgefahr sehr hoch ist. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Situation zu verbessern.
Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August 2026. Neben den Grillstellen sind auch mitgebrachte Grills, Fackeln oder das Verbrennen von Gartenabfällen und Reisig streng untersagt. Wer im Wald unterwegs ist, sollte zudem auf das Rauchverbot achten, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Besonders gefährlich ist es, wenn brennende Zigaretten aus dem Auto geworfen werden.
Das Forstamt gibt weitere Tipps zur Sicherheit: Autos sollen nur auf offiziellen Parkplätzen abgestellt werden, da heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Zudem müssen alle Glasflaschen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Wer einen Brand entdeckt, soll sofort die Feuerwehr unter der 112 rufen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die genaue Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung