Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund dafür ist das Wetter: In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Das Kreisforstamt warnt, dass selbst kurze Regenschauer nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Verbot gilt nicht nur für die festen Feuerstellen, sondern für den gesamten Wald und einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort mitgebrachte Grills oder Fackeln benutzt, macht sich strafbar. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan untersagt.
Zusätzlich gibt es wichtige Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind: Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden und es sollte nur auf offiziellen Parkplätzen gehalten werden, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Zudem müssen Glasflaschen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden. Die vollständige Verfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung