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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen der extremen Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein striktes Feuerverbot. Wer jetzt im Wald grillt, riskiert ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot gilt nicht nur im Wald selbst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort mit Grillgeräten oder Fackeln hantiert, verstößt gegen die Regeln. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen, wie Reisig oder Ästen, ist derzeit untersagt.

Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Heiße Autoteile können trockenes Gras entzünden, deshalb sollen Autos nur auf offiziellen Parkplätzen stehen. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da Glas wie ein Brennglas wirken kann. Zudem erinnert die Behörde an das generelle Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte es trotz des Verbots zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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