Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 streng verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Böden sind extrem ausgetrocknet. Da nun wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr von Waldbränden sehr hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot gilt nicht nur tief im Forst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort mit dem Grill oder Fackeln hantiert, verstößt gegen eine Allgemeinverfügung des Kreisforstamtes. Solche Verstöße können als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren: Heiße Autoteile können trockenes Gras entzünden, weshalb man nur auf offiziellen Parkplätzen halten soll. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer entfachen können. Zudem erinnert die Behörde an das allgemeine Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt.
Wer dennoch einen Brand entdeckt, soll sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 rufen. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung