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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen großer Hitze und Trockenheit sind in Wehingen und dem gesamten Landkreis Tuttlingen die Feuerstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt ab dem 30. Juli.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Grund dafür ist das anhaltend heiße Wetter. Die Böden sind bereits stark ausgetrocknet, und für die nächsten Tage werden wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet.

Die Behörden warnen, dass die Gefahr für Waldbrände sehr hoch ist. Zwar sind kurze Regenschauer angekündigt, aber diese reichen nicht aus, um die Lage wirklich zu entspannen. Deshalb sind nun alle offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt zudem für einen Bereich von bis zu 100 Metern rund um den Waldrand. Wer dort trotzdem grillt oder offenes Feuer nutzt, riskiert ein Bußgeld, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Neben dem Grillverbot gibt es weitere wichtige Regeln für alle Waldbesucher. Es ist verboten, Reisig oder Gartenabfälle zu verbrennen. Da vom 1. März bis zum 31. Oktober ohnehin ein Rauchverbot im Wald gilt, dürfen keine Zigaretten aus dem Auto geworfen werden. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen stehen, weil heiße Motorteile trockenes Gras entzünden können. Zudem sollen Glasflaschen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können.

Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August 2026 befristet. Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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