Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 streng verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern immer wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage angekündigt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Verbot betrifft nicht nur die offiziellen Grillplätze im Wald, sondern alles offene Feuer. Auch mitgebrachte Grills oder Fackeln sind tabu. Das gilt für den gesamten Wald sowie für einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer trotzdem Feuer macht, riskiert ein Bußgeld, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden. Zudem sollten Autofahrer nur auf offiziellen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können. Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist ebenfalls untersagt.
Sollte es trotz der Verbote zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung